AUSSERHALB DER GLIEDERTAXE

Becken

Funktionsstörungen nach Unfallfolgen am Becken. Tabelle, Quellenhinweise und ergänzende Erläuterungen zur Bemessung außerhalb der Gliedertaxe.

Unfallfolgen am Becken

Die Tabelle ordnet Unfallfolgen am Becken nach der nachgewiesenen Funktionsstörung ein. Die erste Zeile jeder Fachwertetabelle ist frei sichtbar; weitere Fachwerte sind geschützt. Die Karten erklären das Lesen; Quellen, ergänzende Hinweise und ein Lesebeispiel folgen darunter.

Beurteilung von Unfallfolgen am Becken

Unfallfolgen Invalidität je nach Ausprägung der Funktionsstörung
Beckenasymmetrie (umfassende radiologische Diagnostik notwendig) 10 bis 20 %
Verknöcherung oder Reizzustand der Schoßfuge oder der Kreuzdarmbeingelenke 0 bis ≤ 10 %
Symphysale Diastase > 15 mm 5 bis 10 %
Atrophes/instabiles Falschgelenk im Bereich des Scham- oder Sitzbeins 0 bis 5 %
Atrophes/instabiles Falschgelenk vorderer Beckenring einseitig um 15 %
Atrophes/instabiles Falschgelenk vorderer Beckenring beidseitig um 20 %

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Wie lese ich die Angaben?

Die Angaben sind Invaliditätswerte in Prozent außerhalb der Gliedertaxe. Sie werden nicht mit einem Arm-, Hand-, Bein- oder Fußwert multipliziert.

Welche Funktion ist betroffen?

Die Quelle betrachtet unter anderem Einschränkungen beim Sitzen, Gehen und Einnehmen bestimmter Körperhaltungen.

Welche Befunde gehören dazu?

Beschriebene Funktionsstörungen sind mit klinischen und bildgebenden Befunden abzugleichen. Die Ausprägung der Einschränkung muss fachlich begründet werden.

Quelle und Einordnung

Quelle: Ärztliche Begutachtung, Kapitel 26.2.7.2, Tabelle 26.23, gedruckte Seiten 468–469 / PDF-Seiten 492–493, Stand 12/2025. Die Tabelle enthält sechs Datenzeilen und eine ergänzende Erläuterung, keine nummerierten Fußnoten.

Die Tabelle betrifft die Bemessung außerhalb der Gliedertaxe. Die Angaben sind unmittelbar in Prozent zu lesen. Die ergänzenden Erläuterungen und das Lesebeispiel finden Sie in den Fragen & Antworten.

Was bedeutet eigentlich Invalidität?

Invalidität ist die Leistungsgrundlage in der privaten Unfallversicherung. Der Versicherer leistet beispielsweise bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit eine bestimmte Summe aus der vereinbarten Versicherungssumme. Grundlage ist regelhaft ein Sachverständigengutachten, das anhand der Funktionsbeeinträchtigung den Invaliditätsgrad bemisst.

Mehr Details und Beispiele finden Sie in unserem Glossar.

ZUM GLOSSAR

Fragen & Antworten

Wie sind die Tabellenangaben zu lesen?

Die Tabelle betrifft die Bemessung außerhalb der Gliedertaxe. Ihre Angaben sind Invaliditätswerte in Prozent; sie werden nicht mit einem Arm-, Hand-, Bein- oder Fuß-Referenzwert multipliziert. Die genaue Einordnung hängt von der nachgewiesenen Funktionsstörung ab.

Welche ergänzenden Hinweise gehören zur fachlichen Einordnung?
Ergänzende Erläuterungen
Unfallfolgen wie ein Piriformis-Syndrom oder eine Schädigung des Nervus pudendus sind Einzelfälle, sie sind zusammen mit einem neurologischen und ggf. urologischen Zusatzgutachter zu beurteilen.
Die Buchquelle weist bei normüberschreitenden nozizeptischen und/oder neuropathischen Schmerzen auf eine neurologische bzw. psychiatrische Zusatzbegutachtung hin. Klinische und bildgebende Befunde sollen die beschriebenen Funktionsstörungen stützen oder widerlegen.

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Wie sieht ein konkretes Beispiel zur Tabelle aus?
Lesebeispiel
Lesebeispiel: Für die Beckenasymmetrie nennt die Tabelle 10 bis 20 % Invalidität je nach Ausprägung der Funktionsstörung. Das ist ein fachlich zu begründender Bereich, keine Rechenvorschrift für einen automatischen Mittelwert. Eine Multiplikation mit einem Gliedertaxewert ist hier nicht vorgesehen.

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Wie kann ich die geschützten Inhalte ansehen?

Die erste Zeile jeder Fachwertetabelle ist frei sichtbar. Weitere Fachwerte sowie die geschützten Erläuterungen und Beispiele werden nach entsprechender Freischaltung zugänglich. Über „Zum Zugang“ neben der Tabelle gelangen Sie zu den Zugangsangeboten. Eine Anmeldung allein genügt dafür nicht.

NOCH ETWAS UNKLAR?

fragen@invaliditaet-online.de